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KI-Strategie für Kanzleien: Der Weg zur AI-first Kanzlei

Maraja Fistanić 9 Min. Lesezeit
KI-Strategie für Kanzleien: Der Weg zur AI-first Kanzlei

AI-first bedeutet: Bei jedem wiederkehrenden Arbeitsschritt ist KI-Unterstützung die Standardoption, nicht die Ausnahme, mit der man experimentiert. Für eine bestehende Kanzlei bedeutet das nicht, sich komplett neu zu erfinden, sondern KI in klar abgegrenzten Arbeitsschritten konsequent zum Standard zu machen.

63,6 Prozent der deutschen Kanzleien setzen inzwischen aktiv KI ein, meist ChatGPT oder ein vergleichbares generatives Tool für Recherche und erste Entwürfe. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Legal-Industry-Report von 8am international, dass mehr als vier von zehn Kanzleien keine KI-Policy haben und es bei mehr als der Hälfte kein Schulungsangebot gibt. Die Lücke liegt nicht zwischen KI-Nutzern und KI-Verweigerern. Sie liegt zwischen einzelnen Anwälten, die heimlich mit ChatGPT arbeiten, und einer Kanzlei, die KI als Teil ihrer Strategie behandelt. Genau diese Lücke ist der Grund, warum “AI-first” plötzlich auf der Agenda von Partnern steht, die vor zwei Jahren noch skeptisch abgewinkt haben.

Was “AI-first” für eine Kanzlei eigentlich bedeutet

“AI-first” wird oft mit “wir haben KI-Tools” verwechselt. Das ist nicht dasselbe. Eine Kanzlei mit fünf ChatGPT-Lizenzen und keiner Vorgabe, wofür sie genutzt werden dürfen, ist keine AI-first Kanzlei, sie ist eine Kanzlei mit einem ungelösten Governance-Problem. AI-first heißt: Bei jedem wiederkehrenden Arbeitsschritt ist KI-Unterstützung die Standardannahme, nicht die Ausnahme, die man ausprobiert, wenn gerade Zeit ist. Das betrifft die Fristenprüfung genauso wie die erste Marktrecherche für einen neuen Mandanten. Der Unterschied zwischen “wir nutzen KI” und “wir sind AI-first” ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug im Schrank und einem Werkzeug auf dem Schreibtisch.

Kann eine bestehende Kanzlei das überhaupt werden?

Hier lohnt sich Ehrlichkeit. Es gibt inzwischen Kanzleien, die von Anfang an als KI-native Unternehmen gegründet wurden: keine Stundensatz-Kultur, kein Papierfristenbuch, das erst digitalisiert werden muss, keine Partnerstruktur, die über jede Prozessänderung abstimmt. Für solche Firmen ist AI-first kein Umbau, sondern die Grundeinstellung, mit der sie gestartet sind.

Eine mittelständische Kanzlei mit gewachsenen Mandatsbeziehungen, Haftungsverantwortung und einem Partnermodell ist etwas anderes, und sie sollte sich nicht daran messen, ob sie jemals so aussieht wie eine dieser Neugründungen. Das wird sie nicht, und das muss sie auch nicht. Was realistisch ist: KI als Standardoption in einzelnen, klar abgegrenzten Arbeitsschritten zu etablieren, ohne die Kanzlei komplett neu zu erfinden. Der Anspruch “wir werden komplett KI-nativ” ist für die meisten etablierten Kanzleien der falsche Maßstab und meistens auch der Grund, warum Projekte nach der ersten Begeisterung wieder einschlafen.

Der Business Case für Partner

Kanzleien, die KI aktiv einsetzen, berichten überwiegend von zwei Effekten: höhere Effizienz und, mit etwas Abstand, höhere Rentabilität. Beides hängt zusammen, ist aber nicht identisch, denn Effizienzgewinne führen nur zu mehr Ertrag, wenn das Abrechnungsmodell mitzieht. Wer nach Stunden abrechnet und dieselbe Aufgabe in einem Viertel der Zeit erledigt, verdient erst einmal weniger, nicht mehr. Das ist der Grund, warum viele Kanzleien parallel zur KI-Einführung über Pauschalhonorare oder wertbasierte Modelle nachdenken. Hinzu kommt der Erwartungsdruck von Mandanten, die selbst KI nutzen und zunehmend fragen, warum ihre Kanzlei bei einer Standardprüfung noch drei Tage braucht.

Die rechtlichen Leitplanken in Deutschland

Für deutsche Kanzleien ist die rechtliche Einordnung kein Randthema, sondern der Ausgangspunkt jeder Entscheidung. § 203 StGB verbietet KI-Einsatz nicht, verlangt aber mehr als einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO: Der KI-Anbieter muss zusätzlich strafbewehrt zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, weil § 203 Strafrecht ist und nicht Datenschutzrecht. Der BRAK-Leitfaden von Dezember 2024 fasst die Pflichten in drei Punkten zusammen: eigenverantwortliche Endkontrolle jedes KI-Ergebnisses, maximale Anonymisierung von Anfragen und Dokumenten, und eine Offenbarungspflicht gegenüber Mandanten und Gerichten, wenn KI im Spiel war.

Wie ernst das genommen wird, zeigte das Kammergericht Berlin am 20. November 2025 (Az. 17 WF 144/25): Eine Anwältin hatte in einer familienrechtlichen Beschwerde zwei Gerichtsentscheidungen zitiert, die es schlicht nicht gibt, nach den Worten des Gerichts offenbar das Ergebnis einer “fantasierenden” KI. Das Kammergericht erteilte eine Verwarnung und verwies auf die anwaltliche Pflicht aus § 43 BRAO, jedes Zitat vor Verwendung zu prüfen. Die Haftung bleibt beim Anwalt. Der EU AI Act stuft anwaltliche KI-Nutzung in aller Regel nicht als Hochrisiko ein, verlangt aber Transparenz gegenüber Mandanten und schließt Standard-Consumer-Tools wie ChatGPT ohne Datenverarbeitungsvertrag faktisch aus, sobald Mandantendaten im Spiel sind.

Der Fahrplan: die ersten sechs Monate

Ein Umbau in dieser Größenordnung gelingt selten auf einen Schlag, und mit den folgenden sechs Monaten ist er auch nicht abgeschlossen, er fängt damit erst an. Ein Ansatz, der sich in der Praxis bewährt hat, teilt den Einstieg in vier Phasen:

  • Pilot (Tag 1 bis 60): Zwei bis drei Anwälte, ein einzelner, klar abgegrenzter Arbeitsschritt mit hohem Volumen und geringem Risiko, etwa Recherchememos oder Dokumentenzusammenfassungen. Eine Person trägt die Verantwortung und misst die Zeit vorher und nachher. Zwei Monate statt der oft genannten 30 Tage, weil sich in den ersten Wochen meist nur zeigt, ob das Werkzeug zum Arbeitsschritt passt, und erst danach, ob es sich im Alltag wirklich durchsetzt.
  • Infrastruktur (ab Tag 31): Diese Phase beginnt bewusst, während der Pilot noch läuft, nicht erst danach. Aus Einzelnutzung wird schrittweise ein gemeinsames System: Prompt-Bibliotheken werden geteilt, zwei bis drei verwandte Arbeitsschritte kommen dazu, sobald die ersten Piloterfahrungen vorliegen.
  • Governance (Tag 61 bis 90): Regeln vor der Skalierung, nicht danach: wer prüft KI-Ergebnisse, wie wird KI-gestützte Arbeit abgerechnet, welche Daten dürfen in welches Tool.
  • Spezialisierte Plattformen (Tag 91 bis 180): Werkzeuge, die zum jeweiligen Rechtsgebiet und Arbeitsschritt passen, nicht zur Marke mit dem größten Werbebudget.

Was sich in diesem Raster nicht so leicht auf ein Startdatum festnageln lässt: Kultur, Schulung und Kommunikation. Sie laufen nicht nach der Governance-Phase an, sie laufen von Tag eins an mit, durch alle vier Phasen hindurch. Wer erst nach dem Piloten anfängt zu erklären, warum das Ganze passiert und was es für den eigenen Arbeitsplatz bedeutet, hat zu diesem Zeitpunkt schon Vertrauen verspielt, das sich schwer zurückholen lässt. Regelmäßige, kurze Formate wirken dabei mehr als eine einzelne große Kickoff-Veranstaltung: ein zehnminütiger Punkt im wöchentlichen Teammeeting, in dem jemand zeigt, was gerade funktioniert und was nicht.

Und selbst wenn alle vier Phasen wie geplant laufen, ist die Kanzlei nach sechs Monaten nicht AI-first. Sie hat gerade angefangen, es zu werden. Bis KI-Nutzung tatsächlich zur Selbstverständlichkeit wird und nicht mehr die Ausnahme ist, über die im Partnermeeting noch gesondert gesprochen wird, dauert es nach Erfahrung vergleichbarer Digitalisierungsprojekte eher zwei bis drei Jahre als sechs Monate. Wer das seinen Partnern und Mitarbeitern nicht von Anfang an ehrlich sagt, riskiert Enttäuschung genau dann, wenn der erste Erfolg gefeiert werden sollte und stattdessen klar wird, wie viel Weg noch vor der Kanzlei liegt.

Die häufigsten Stolperfallen

Die meisten gescheiterten KI-Projekte in Kanzleien scheitern nicht an der Technik. Sie scheitern, weil niemand konkret verantwortlich war, weil KI parallel zum alten Prozess lief und dadurch niemand sehen konnte, ob wirklich Zeit gespart wurde, oder weil Governance-Fragen erst gestellt wurden, als schon zehn Anwälte unkontrolliert eigene Workflows aufgebaut hatten. Und ein Punkt wird regelmäßig unterschätzt: Ohne Schulung bleibt KI-Nutzung Zufall. Wer will, dass KI-Einsatz zur Gewohnheit wird, muss dafür genauso Zeit einplanen wie für jede andere neue Software im Haus.

Kulturwandel und die Rolle der Partner

Partner setzen den Ton, ob sie wollen oder nicht. Wenn ein Partner KI-Nutzung offen zeigt und erklärt, wofür er sie einsetzt und wofür nicht, trauen sich Associates eher, dasselbe zu tun, statt es heimlich zu machen. Ein Thema, das dabei zu selten angesprochen wird: Wenn Berufseinsteiger KI-Ergebnisse nur noch abnehmen, statt die zugrunde liegende Recherche selbst einmal mühsam durchzuarbeiten, fehlt ihnen später das Gefühl dafür, wann ein Ergebnis falsch ist. Die Frage, die sich jeder Partner bei jeder neuen KI-Anwendung stellen sollte, lautet nicht nur “spart das Zeit”, sondern auch “welche Fähigkeit lernt hier gerade niemand mehr”.

Praxisbeispiel: KUCERA Rechtsanwälte

KUCERA Rechtsanwälte, eine mittelständische Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaftsrecht, prüfte Fristen bis vor kurzem über ein Papierfristenbuch, das täglich vom Sekretariat kontrolliert und in wöchentlichen Team-Meetings noch einmal vorgelesen wurde. Mit der No-Code-Plattform e! by Lexemo hat ein internes, dreiköpfiges Legal-Engineer-Team vier Bots selbst gebaut, ohne externe Entwicklung: für Dokumentenanalyse, Handelsregisterabfragen, die notarielle Mandatsaufnahme und die automatisierte Erstellung von Mietverträgen. Das Ergebnis: über 20 Prozent Zeitersparnis in den betroffenen Arbeitsschritten und mehr als 1.000 automatisiert erstellte Dokumente.

Rechtsanwalt und Legal Engineer Matthias Fridriszik beschreibt es so: “Mit e! haben wir wiederkehrende Handgriffe in digitale Assistenten verwandelt, damit wir uns wieder dem widmen können, wofür wir eigentlich Anwälte geworden sind.” Genau das ist das AI-first-Prinzip aus diesem Artikel, herunterskaliert auf eine einzelne Kanzlei: nicht alles neu erfinden, sondern klar abgegrenzte, wiederkehrende Arbeitsschritte auditierbar und ISO-27001-konform automatisieren und die freigewordene Zeit in die eigentliche Rechtsarbeit stecken.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet “AI-first” für eine Kanzlei?

KI-Unterstützung ist bei wiederkehrenden Arbeitsschritten die Standardoption, nicht die Ausnahme. Entscheidend ist nicht die Anzahl der eingesetzten Tools, sondern ob ihr Einsatz zur Routine gehört.

Kann eine bestehende Kanzlei überhaupt AI-first werden?

Vollständig KI-nativ wie eine Neugründung wird eine bestehende Kanzlei selten. Realistisch ist, KI als Standardoption in klar abgegrenzten Arbeitsschritten zu etablieren, statt die gesamte Kanzlei neu zu erfinden.

Ist der Einsatz von ChatGPT in einer Kanzlei mit dem Mandantengeheimnis vereinbar?

§ 203 StGB verbietet KI-Einsatz nicht grundsätzlich, verlangt aber zusätzlich zu einem DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrag eine strafbewehrte Geheimhaltungsverpflichtung des Anbieters.

Wie lange dauert es, bis eine Kanzlei tatsächlich AI-first arbeitet?

Ein erster strukturierter Einstieg lässt sich in rund sechs Monaten umsetzen. Bis KI-Nutzung kanzleiweit zur Selbstverständlichkeit wird, dauert es eher zwei bis drei Jahre.

Gilt der EU AI Act für Anwaltskanzleien als Hochrisiko-Anwendung?

In aller Regel nicht. Der EU AI Act stuft anwaltliche KI-Nutzung meist nicht als Hochrisiko ein, verlangt aber Transparenz gegenüber Mandanten.

Fazit: der nächste Schritt

AI-first wird eine Kanzlei nicht durch eine Grundsatzentscheidung auf der nächsten Partnerversammlung, sondern durch einen einzelnen, gut gewählten Arbeitsschritt, der als Erstes automatisiert wird, mit einer Person, die dafür verantwortlich ist, und einer Zeitmessung vorher und nachher. Governance und rechtliche Absicherung gehören von Anfang an dazu, nicht als Nachtrag nach der Skalierung.

Wer wissen will, welcher Arbeitsschritt in der eigenen Kanzlei sich dafür eignet und wie eine no-code-basierte Umsetzung mit e! by Lexemo konkret aussehen könnte, kann das in einem unverbindlichen Gespräch mit Lexemo klären.

Stand: September 2026

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